Nutzungsbedingungen

All­ge­mei­ne Nutzungsbedingungen

A. Grundlagen

1. Ein­lei­tung

1.1 Der Betrei­ber möch­te mit ensun Lösungs­an­bie­ter, wie Start-ups, Stu­den­ten und Free­lan­cer mit lösungs­su­chen­den Unter­neh­men, den Pro­jekt­stel­lern, zusam­men­brin­gen („matchen“). Über ensun kön­nen die Lösungs­an­bie­ter auf einen umfang­rei­chen Bestand an Infor­ma­tio­nen und auf ver­schie­de­ne Ange­bo­te von Pro­jekt­stel­ler des Betrei­bers zugrei­fen. ensun ist kon­zi­piert als Matching-Platt­form, die anhand intel­li­gen­ter Algo­rith­men die Ver­mitt­lung zwi­schen Lösungs­an­bie­ter und Pro­jekt­stel­ler übernimmt.

2. Gel­tungs­be­reich der Nutzungsbedingungen

2.1 ensun ist eine web­ba­sier­te Platt­form, die von dem Betrei­ber zur Nut­zung durch Start-ups, Stu­den­ten und Free­lan­cer (nach­fol­gend auch „Lösungs­an­bie­ter“ genannt) und inter­es­sier­te Unter­neh­men (nach­fol­gend auch „Pro­jekt­stel­ler“ genannt) bereit­ge­stellt wird. Als Nut­zer wer­den bei­de Par­tei­en der Platt­form defi­niert. 

2.2 Die Nut­zung von ensun erfolgt aus­schließ­lich auf Basis die­ser All­ge­mei­nen Nut­zungs­be­din­gun­gen, die von allen Lösungs­an­bie­ter und Pro­jekt­stel­ler akzep­tiert wer­den müssen.

2.3 Für ein­zel­ne Ange­bo­te kön­nen die­se all­ge­mei­nen Nut­zungs­be­din­gun­gen durch spe­zi­el­le Nut­zungs­be­din­gun­gen ergänzt wer­den, die dann gegen­über die­sen all­ge­mei­nen Nut­zungs­be­din­gun­gen vor­ran­gig gel­ten. All­ge­mei­ne Nut­zungs­be­din­gun­gen und spe­zi­el­le Nut­zungs­be­din­gun­gen wer­den ein­heit­lich als die Nut­zungs­be­din­gun­gen bezeichnet.

3. Betrieb von ensun

3.1 Der Betrei­ber ist allei­ni­ger Betrei­ber von ensun. Er behält sich alle inso­weit bestehen­den Schutz­rech­te vor.

3.2 Soweit in den Nut­zungs­be­din­gun­gen nicht aus­drück­lich etwas ande­res gere­gelt ist, ver­blei­ben alle Rech­te bei dem jewei­li­gen Rechteinhaber.

B. Regis­trie­rung und Nutzerverwaltung

4. Not­wen­dig­keit zur Regis­trie­rung und Vor­aus­set­zun­gen für die Registrierung

4.1 Die Nut­zung von ensun ist vor­ge­se­hen für Per­so­nen, die zum Zeit­punkt der Regis­trie­rung ent­we­der ein Unter­neh­men betrei­ben, in einem Unter­neh­men ange­stellt sind, aktiv als Stu­die­ren­de an einer Hoch­schu­le imma­tri­ku­liert sind oder als Frei­be­ruf­ler / Free­lan­cer arbei­ten. Der Betrei­ber kann dar­über hin­aus nach eige­nem Ermes­sen wei­te­ren Per­so­nen­krei­sen den Zugang zu ensun gewähren.

4.2 Die Inhal­te, Funk­tio­nen und Diens­te von ensun ste­hen grund­sätz­lich nur regis­trier­ten Nut­zern zur Ver­fü­gung. Die Regis­trie­rung kann ent­we­der vom Betrei­ber direkt oder durch den Nut­zer selbst vor­ge­nom­men werden.

4.3 Der Betrei­ber kann auch den Zugang zu bestimm­ten Inhal­ten, Funk­tio­nen und Diens­ten von wei­te­ren Vor­aus­set­zun­gen abhän­gig machen, bei­spiels­wei­se der Teil­nah­me an bestimm­ten Ver­an­stal­tun­gen, die von dem Betrei­ber oder einem Pro­jekt­stel­ler orga­ni­siert werden.

5. Regis­trie­rungs­an­ga­ben

5.1 Im Rah­men der Regis­trie­rung wer­den vom Betrei­ber per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten abge­fragt, die gespei­chert und ver­ar­bei­tet wer­den. Not­wen­di­ge Anga­ben sind dabei als sol­che gekenn­zeich­net, alle übri­gen Anga­ben sind freiwillig.

5.2 Der Nut­zer ver­pflich­tet sich, im Rah­men der Regis­trie­rung wahr­heits­ge­mä­ße Anga­ben zu machen. Dies gilt glei­cher­ma­ßen für not­wen­di­ge wie frei­wil­li­ge Angaben.

5.3 Die Anga­ben im Rah­men der Regis­trie­rung dür­fen vom Betrei­ber zum Betrieb von ensun und zur Aus­wer­tung des Nut­zungs­ver­hal­tens ver­wen­det wer­den. Eine Wei­ter­ga­be der Daten an Drit­te erfolgt nur nach Maß­ga­be der daten­schutz­recht­li­chen Bestimmungen.

6. Regis­trie­rungs­vor­aus­set­zun­gen

6.1 Die Regis­trie­rung ist per­so­nen­be­zo­gen, so dass ein Account stets nur von einer natür­li­chen Per­son genutzt wer­den darf.

6.2 Der Nut­zer sichert zu, bei Abschluss der Regis­trie­rung voll­jäh­rig zu sein und den Account nur selbst zu verwenden.

7. Ein­be­zie­hung der Nutzungsbedingungen

7.1 Mit der Regis­trie­rung erkennt der Nut­zer die vor­lie­gen­den Nut­zungs­be­din­gun­gen an.

7.2 Der Nut­zer ver­pflich­tet sich gegen­über dem Betrei­ber, sich selbst an die Nut­zungs­be­din­gun­gen zu hal­ten und Drit­te nicht zu Ver­stö­ßen gegen die Nut­zungs­be­din­gun­gen zu verleiten.

8. Zugangs­da­ten

8.1 Nach erfolg­rei­chem Abschluss der Regis­trie­rung erhält der Nut­zer die Mög­lich­keit ein eige­nes Pass­wort fest­zu­le­gen bzw. das bereits ver­ge­be­ne Pass­wort zu ändern.

8.2 Der Nut­zer ist ver­pflich­tet, die Zugangs­da­ten (Benut­zer­na­me und Pass­wort) zu sei­nem Account ver­trau­lich zu behan­deln und nicht an Drit­te weiterzugeben.

9. Anle­gen von Profilen

9.1 Nach dem erfolg­rei­chen Abschluss der Regis­trie­rung wird für den Nut­zer ein Pro­fil bei ensun ange­legt, wel­ches von ihm unter Nut­zung sei­ner Zugangs­da­ten ver­voll­stän­digt wer­den kann. Das Pro­fil kann jeder­zeit wei­ter bear­bei­tet und ange­passt werden.

9.2 Die Wahr­heits­pflicht erstreckt sich auch auf alle wei­te­ren Anga­ben, die im Rah­men des eige­nen Pro­fils ein­ge­tra­gen wer­den kön­nen. Der Nut­zer hat die in sei­nem Pro­fil hin­ter­leg­ten Daten unver­züg­lich zu ändern, sobald die­se nicht mehr zutref­fend oder aktu­ell sind. Der Nut­zer soll min­des­tens alle sechs Mona­te die Aktua­li­tät der Pro­fil­in­for­ma­tio­nen überprüfen.

9.3 Der Nut­zer tritt bei ensun mit sei­nem vol­len Namen oder im Namen des Unter­neh­mens auf. Der gewähl­te Benut­zer­na­me ist aus­schließ­lich für die Anmel­dung des Nut­zers erfor­der­lich. Die Wahr­heits­pflicht ver­bie­tet, für die Nut­zung von ensun ein Pseud­onym zu ver­wen­den oder den eige­nen Namen abzukürzen.

10. Löschen von Profilen

10.1 Der Nut­zer kann sein bei ensun hin­ter­leg­tes Pro­fil jeder­zeit löschen. Mit der Löschung sei­nes Pro­fils ver­liert der Nut­zer sei­nen Sta­tus als regis­trier­ter Nutzer.
10.2 Schließt der Betrei­ber unter Rück­griff auf sein vir­tu­el­les Haus­recht den Nut­zer dau­er­haft von der Nut­zung von ensun aus, so wird das Pro­fil des Nut­zers eben­falls gelöscht.

10.3 Möch­te ein Nut­zer, nach­dem er sein Pro­fil gelöscht hat, ensun wie­der unein­ge­schränkt nut­zen, muss er sich gege­be­nen­falls erneut regis­trie­ren. Wur­de das Pro­fil vom Betrei­ber gelöscht, so behält die­ser sich das Recht vor, einem Nut­zer die erneu­te Regis­trie­rung zu untersagen.

10.4 Mit Löschung des Pro­fils des Nut­zers wer­den des­sen Bei­trä­ge nur noch ohne Bezug auf ein Pro­fil ange­zeigt. Der Nut­zer ist damit ein­ver­stan­den, dass die Bei­trä­ge selbst nicht gelöscht wer­den, son­dern durch die Anony­mi­sie­rung sei­nen Inter­es­sen aus­rei­chend Rech­nung getra­gen wird.

10.5 Der Betrei­ber ist berech­tigt, inak­ti­ve Pro­fi­le selbst zu löschen oder still­zu­le­gen, wenn sie seit min­des­tens einem Jahr nicht mehr genutzt wur­den und der Betrei­ber den Nut­zer hier­über vor­ab per E‑Mail infor­miert hat. Ein Pro­fil gilt als nicht mehr genutzt, wenn der Nut­zer sich wäh­rend des vor­ge­nann­ten Zeit­rau­mes nicht bei ensun ein­ge­loggt hat.

C. Nut­zung von ensun

11. Zugang zu ensun

11.1 Im Rah­men der Regis­trie­rung stellt der Betrei­ber dem Nut­zer die für den Zugriff auf ensun not­wen­di­gen Infor­ma­tio­nen zur Ver­fü­gung, ins­be­son­de­re die Zugangs­da­ten, bestehend aus Benut­zer­na­me und Passwort.

11.2 Für den Zugang zu ensun benö­tigt der Nut­zer ein geeig­ne­tes Com­pu­ter­sys­tem mit einem Web­brow­ser oder ein inter­net­fä­hi­ges Mobil­te­le­fon sowie eine Inter­net­ver­bin­dung mit einer aus­rei­chen­den Bandbreite.

12. Ver­füg­bar­keit von ensun

12.1 Der Betrei­ber bemüht sich, die Mög­lich­keit zur Nut­zung von ensun mög­lichst unter­bre­chungs­frei sicher­zu­stel­len. Der Betrei­ber strebt eine ganz­tä­gi­ge Ver­füg­bar­keit auch an Fei­er­ta­gen (24 Stun­den an 7 Tagen in der Woche) an.

12.2 Ins­be­son­de­re im Rah­men von War­tungs­ar­bei­ten kann es zu einer vor­über­ge­hen­den Ein­schrän­kung der Nut­zungs­mög­lich­keit kom­men. Der Betrei­ber ist bemüht, geplan­te War­tungs­ar­bei­ten zu nut­zungs­ar­men Zei­ten durchzuführen.

12.3 Sofern War­tungs­ar­bei­ten oder ande­re Ereig­nis­se für den Betrei­ber abseh­bar sind, die zu einer län­ger andau­ern­den Ein­schrän­kung der Nut­zungs­mög­lich­keit füh­ren, wird der Betrei­ber den Nut­zer hier­über informieren.

13. Ver­än­de­rung des Leistungsumfangs

13.1 Der Betrei­ber bemüht sich, das Ange­bot von ensun zumin­dest kon­stant zu hal­ten und mög­lichst wei­ter auszubauen.

13.2 Wenn ein Ange­bot zukünf­tig nicht mehr zur Ver­fü­gung steht, teilt der Betrei­ber dies dem Nut­zer mit einer ange­mes­se­nen Frist mit.

13.3 ensun und die ein­zel­nen Ange­bo­te sol­len mög­lichst kon­ti­nu­ier­lich wei­ter­ent­wi­ckelt wer­den. Auf­grund der Wei­ter­ent­wick­lung von ensun und bestehen­der Ange­bo­te kön­nen sich sowohl der Leis­tungs­um­fang als auch die Bedie­nung von ensun ändern. Der Betrei­ber ist jeder­zeit zu ent­spre­chen­den Ände­run­gen berechtigt.

14. Auf­be­wah­rung und Wei­ter­ga­be von Daten

14.1 Der Betrei­ber spei­chert alle vom Nut­zer über ensun zur Ver­fü­gung gestell­ten Infor­ma­tio­nen zen­tral und gewähr­leis­tet eine ange­mes­se­ne Daten­si­che­rung der Informationen.

14.2 Der Betrei­ber beach­tet in Bezug auf die vom Nut­zer zur Ver­fü­gung gestell­ten Infor­ma­tio­nen die daten­schutz­recht­li­chen Bestim­mun­gen und sichert die Infor­ma­tio­nen vor einem unbe­fug­ten Zugriff Dritter.

14.3 Der Betrei­ber stellt dem Pro­jekt­stel­ler nach Schlie­ßung eines Inse­ra­tes alle vom Lösungs­an­bie­ter zu Ver­fü­gung gestell­ten Daten wie z.B. Kon­takt­da­ten, Refe­renz­pro­jek­te, etc., aller Bewer­ber die­ses Inse­ra­tes, zur Verfügung.

15. Infor­ma­ti­on des Nutzers

15.1 Bestand­teil der Leis­tun­gen von ensun ist auch eine Benach­rich­ti­gung des Nut­zers per E‑Mail über neue Nach­rich­ten, Matches, Pro­jekt­stel­ler­an­fra­gen sowie ande­ren Infor­ma­tio­nen und Ange­bo­ten bei ensun.

15.2 Zum Zweck der Benach­rich­ti­gung des Nut­zers ist der Betrei­ber berech­tigt, dem Nut­zer ent­spre­chen­de E‑Mails an sei­ne im Rah­men der Regis­trie­rung mit­ge­teil­te E‑Mail-Adres­se zu über­sen­den. Die Häu­fig­keit der Benach­rich­ti­gun­gen kann bei den Pro­fi­l­ein­stel­lun­gen ange­passt werden.

16. Daten­schutz

16.1 Im Rah­men der Regis­trie­rung wer­den per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten erho­ben, die vom Betrei­ber ohne ent­spre­chen­den Erlaub­nis­tat­be­stand nicht wei­ter­ge­ben werden.

16.2 Bei der Erstel­lung oder Bear­bei­tung von Bei­trä­gen wer­den aus Grün­den der Nach­voll­zieh­bar­keit wei­te­re Daten gespei­chert und inner­halb von ensun ver­füg­bar gemacht. Dies betrifft ins­be­son­de­re den Zeit­punkt der Erstel­lung bzw. Ände­rung, den Benut­zer­na­men sowie den Inhalt selbst. Außer­dem erfasst der Betrei­ber zusätz­lich die ver­wen­de­te IP-Adres­se, ohne die­se zu veröffentlichen.

16.3 Wei­te­re Aus­füh­run­gen zum Daten­schutz fin­den sich in der Daten­schutz­er­klä­rung des Betrei­bers für ensun.

17. Sup­port

17.1 Bei Fra­gen zu ensun kann der Nut­zer eine Online-Hil­fe ver­wen­den, die umfas­sen­de Infor­ma­tio­nen enthält.

17.2 Der Betrei­ber bie­tet zusätz­lich eine Kon­takt­mög­lich­keit per E‑Mail sowie eine tele­fo­ni­sche Hot­line an. Der Betrei­ber infor­miert über die Erreich­bar­keit der Hot­line auf sei­ner Inter­net­sei­te. Der Betrei­ber weist dar­auf hin, dass eine Erreich­bar­keit der tele­fo­ni­schen Hot­line nur wäh­rend der übli­chen Büro­zei­ten gege­ben ist.

17.3 Bevor der Nut­zer die tele­fo­ni­sche Hot­line kon­tak­tiert, soll er sich ver­ge­wis­sern, dass die Infor­ma­tio­nen der Online-Hil­fe nicht aus­rei­chend sind.

18. Gewähr­leis­tung

18.1 Der Betrei­ber leis­tet dafür Gewähr, dass ensun die Haupt­funk­tio­nen im Wesent­li­chen erfüllt sowie nicht mit wesent­li­chen Feh­lern behaf­tet ist, die den Wert oder die Taug­lich­keit zu dem gewöhn­li­chen oder nach dem Ver­trag vor­aus­ge­setz­ten Gebrauch auf­he­ben oder erheb­lich min­dern (Män­gel). Die Gewähr­leis­tung erstreckt sich nicht auf sol­che Schä­den und/oder Stö­run­gen, die dadurch ver­ur­sacht wer­den, dass der Nut­zer gegen die Vor­ga­ben der Nut­zungs­be­din­gun­gen verstößt.

18.2 Der Betrei­ber über­nimmt kei­ne Gewähr dafür, dass ensun den Bedürf­nis­sen des Nut­zers ent­spricht, wovon sich der Nut­zer selbst zu ver­ge­wis­sern hat. Dem Nut­zer ist bekannt, dass die Über­las­sung eines völ­lig feh­ler­frei­en Sys­tems wegen der Kom­ple­xi­tät der­ar­ti­ger Sys­te­me nicht mög­lich ist und kei­ne voll­stän­dig unter­bre­chungs­freie Bereit­stel­lung von ensun zuge­si­chert wer­den kann. Bei­des ist ent­spre­chend auch ver­trag­lich nicht geschuldet.

18.3 Der Betrei­ber gewähr­leis­tet, dass ensun frei von Rech­ten Drit­ter ist, die eine Nut­zung ent­spre­chend dem vor­ge­se­he­nen Umfang ein­schrän­ken oder aus­schlie­ßen. Wird die vor­ge­se­he­ne Nut­zung durch Schutz­rech­te Drit­ter beein­träch­tigt, so hat der Betrei­ber in einem für den Nut­zer zumut­ba­ren Umfang das Recht, ent­we­der sein Ange­bot so abzu­än­dern, dass es aus dem Schutz­be­reich her­aus­fällt oder die Befug­nis zu erwir­ken, dass sein Ange­bot unein­ge­schränkt und ohne zusätz­li­che Kos­ten für den Nut­zer ver­trags­ge­mäß genutzt wer­den kön­nen. Ist bei­des nicht oder nicht mit zumut­ba­rem Auf­wand mög­lich, ist der Betrei­ber berech­tigt, sein Ange­bot ganz oder teil­wei­se einzustellen.

19. Män­gel­be­sei­ti­gung und Gewährleistungsansprüche

19.1 Män­gel von ensun wer­den vom Betrei­ber nach ent­spre­chen­der Mit­tei­lung des Man­gels über­prüft und mög­lichst zeit­nah beho­ben. Glei­ches gilt für sons­ti­ge Stö­run­gen der Mög­lich­keit zur Nut­zung von ensun. Die Besei­ti­gung von Män­geln und sons­ti­gen Stö­run­gen inner­halb bestimm­ter Frist ist nicht geschul­det. Dem Nut­zer ist bewusst, dass ihm auf­grund der Kos­ten­frei­heit kei­ne wei­ter­ge­hen­den Ansprü­che zustehen.

19.2 Ansprü­che wegen man­geln­der oder ein­ge­schränk­ter Ver­füg­bar­keit von ensun sind ins­ge­samt ausgeschlossen.

20. Mit­wir­kung des Nutzers

20.1 Der Nut­zer ist ver­pflich­tet Infor­ma­tio­nen und Emp­feh­lun­gen, die er über ensun erhält, auf ihre Rich­tig­keit, Voll­stän­dig­keit und Sinn­haf­tig­keit zu über­prü­fen. Kei­nes­falls darf der Nut­zer Infor­ma­tio­nen und Emp­feh­lun­gen unge­prüft übernehmen.

20.2 Soll­ten sich bei der Nut­zung von ensun oder ein­zel­ner Ange­bo­te Pro­ble­me, Feh­ler oder Unstim­mig­kei­ten erge­ben, so soll der Nut­zer den Betrei­ber im eige­nen Inter­es­se hier­über informieren.

21. Kos­ten­frei­heit

21.1 Die Nut­zung von ensun ist für alle Lösungs­an­bie­ter kostenfrei.

21.2 Für ande­re Nut­zer, die als Pro­jekt­stel­ler agie­ren, ist der Betrei­ber berech­tigt, Nut­zungs­ent­gel­te zu erheben.

D. Inhal­te bei ensun

22. Mög­lich­keit zur Inter­ak­ti­on der Nutzer

22.1 Der Betrei­ber räumt regis­trier­ten Nut­zern im Rah­men von ensun die Mög­lich­keit ein, ein eige­nes Pro­fil zu erstel­len und Doku­men­te hochzuladen.

22.2 Für sämt­li­che For­men der Bereit­stel­lung eige­ner Inhal­te, die nach­fol­gend ein­heit­lich als eige­ne „Bei­trä­ge“ bezeich­net wer­den, sind die fol­gen­den Bestim­mun­gen zu beach­ten und ein­zu­hal­ten. Soweit von „Doku­men­ten“ die Rede ist, sind dage­gen aus­schließ­lich Datei­en gemeint, die von Nut­zern zum Down­load zur Ver­fü­gung gestellt werden.

23. Ein­hal­tung recht­li­cher Vorgaben

23.1 Der Nut­zer ist für von ihm bereit­ge­stell­te Inhal­te, ins­be­son­de­re sei­ne Pro­fil­an­ga­ben und Bei­trä­ge, selbst verantwortlich.

23.2 Es ist bei der Ein­stel­lung und Bear­bei­tung von Pro­fil­an­ga­ben und Bei­trä­gen ins­be­son­de­re dar­auf zu ach­ten, dass durch die Bei­trä­ge kei­ne frem­den Urhe­ber­rech­te ver­letzt werden.

23.3 Bei den Pro­fil­fo­tos ist dar­auf zu ach­ten, dass der Nut­zer berech­tigt sein muss, das Foto im Inter­net zu ver­öf­fent­li­chen. Soweit auf dem Pro­fil­fo­to neben dem Nut­zer noch wei­te­re Per­so­nen abge­bil­det sind, muss von die­sen die Zustim­mung zur Ver­öf­fent­li­chung vorliegen.

23.4 Soweit der Nut­zer Bei­trä­ge erstellt, müs­sen die­se vom Nut­zer selbst stam­men oder der Nut­zer muss eine Geneh­mi­gung des Rech­te­inha­bers ein­ho­len. Der Betrei­ber weist dar­auf hin, dass nicht ohne wei­te­res im Inter­net frei ver­füg­ba­re Inhal­te für eige­ne Bei­trä­ge über­nom­men wer­den kön­nen. Dies gilt ins­be­son­de­re für Arti­kel aus Wikipedia.

23.5 Der Nut­zer hat wei­ter dar­auf zu ach­ten, dass durch die Bei­trä­ge all­ge­mein kei­ne Rech­te Drit­ter ver­letzt wer­den und nicht gegen gel­ten­des Recht ver­sto­ßen wird.

23.6 Es ist von dem Nut­zer unter ande­rem dafür Sor­ge zu tra­gen, dass kei­ne Bei­trä­ge gewalt­ver­herr­li­chen­der, belei­di­gen­der oder por­no­gra­fi­scher Art ein­ge­stellt wer­den oder ande­re Nut­zer – etwa durch Viren – geschä­digt wer­den können.

23.7 Bei Ver­lin­kun­gen unter Beach­tung der Nut­zungs­re­geln ist der Nut­zer gege­be­nen­falls für den Inhalt der ver­link­ten Sei­ten ver­ant­wort­lich, wenn er sich die­se zu eigen macht. Eine Ver­ant­wort­lich­keit des Betrei­bers besteht nicht.

24. Ver­trags­lauf­zeit, Kündigung

24.1 Alle Lizen­zen haben eine Min­dest­lauf­zeit von 12 Mona­ten und ver­län­gern sich um jeweils wei­te­re 12 Mona­te, wenn die­se nicht durch den Nut­zer frist­ge­recht gem. 36.1 gekün­digt werden.

24.2 Die Lizenz­lauf­zeit beginnt nach Erwerb einer Lizenz.

24.3 Alle kos­ten­pflich­ti­gen Lizen­zen und die damit ver­bun­de­nen Leis­tun­gen wer­den erst nach Zah­lungs­ein­gang bei dem Betrei­ber frei­ge­schal­tet und zur Nut­zung zur Ver­fü­gung gestellt.

24.4 Der Betrei­ber behält sich vor eine Lizenz und die damit ver­bun­den Leis­tun­gen bei geson­der­ter Abspra­che auch vor Zah­lungs­ein­gang frei­zu­schal­ten. Soll­te in die­sem Fall die Zah­lung nicht frist­ge­recht beim Betrei­ber ein­ge­hen, so behält sich der Betrei­ber vor die Lizenz und die damit ver­bun­den Leis­tun­gen so lan­ge zu ent­zie­hen, bis die Zah­lung ein­ge­gan­gen ist.

25. Ein­räu­mung von Nut­zungs­rech­ten gegen­über dem Betreiber

25.1 Mit der Ein­stel­lung von Bei­trä­gen und/oder der Vor­nah­me von Ände­run­gen an Bei­trä­gen räumt der regis­trier­te Nut­zer dem Betrei­ber ein umfas­sen­des, zeit­lich und räum­lich unbe­schränk­tes, unent­gelt­li­ches, unwi­der­ruf­li­ches und frei über­trag­ba­res Nut­zungs­recht ein.

25.2 Der Betrei­ber ist ins­be­son­de­re berech­tigt, die Bei­trä­ge im Rah­men von ensun für den dor­ti­gen Nut­zer­kreis öffent­lich zugäng­lich zu machen und/oder zu vervielfältigen.

26. Part­ner­an­ge­bo­te

26.1 Dem Lösungs­an­bie­ter ist bekannt, dass der Betrei­ber Pro­jekt­stel­lern die Mög­lich­keit bie­tet, über ensun eige­ne Ange­bo­te anzu­bie­ten und Kon­takt zu den Lösungs­an­bie­tern auf­zu­neh­men. Für die jewei­li­gen Ange­bo­te und Mit­tei­lun­gen ein­schließ­lich ihres Inhal­tes ist der jewei­li­ge Pro­jekt­stel­ler allei­ne verantwortlich.

26.2 Ange­bo­te und Mit­tei­lun­gen des Pro­jekt­stel­lers sind als sol­che gekenn­zeich­net oder auf ande­re Wei­se ent­spre­chend erkennbar.
E. Nutzungsregeln

27. Grund­satz

27.1 Durch die Nut­zungs­re­geln, die Teil der Nut­zungs­be­din­gun­gen sind, wird wei­ter kon­kre­ti­siert, was bei dem Erstel­len und Bear­bei­ten von Bei­trä­gen zu beach­ten ist.

27.2 Die Nut­zungs­re­geln sind die Neti­quet­te von ensun; bei ihrer Nicht­be­ach­tung muss der Nut­zer damit rech­nen, dass sei­ne Bei­trä­ge gelöscht wer­den und/oder er von der wei­te­ren Nut­zung aus­ge­schlos­sen wird. Sank­tio­nen dro­hen ins­be­son­de­re bei absicht­li­cher und/oder wie­der­hol­ter Ver­let­zung der Nutzungsregeln.

28. Beein­träch­ti­gun­gen von ensun

28.1 Dem Nut­zer ist es unter­sagt, Maß­nah­men zu ergrei­fen, die zu einer Stö­rung oder sons­ti­gen Beein­träch­ti­gung von ensun füh­ren können.

28.2 Der Nut­zer hat ins­be­son­de­re alles zu unter­las­sen, was zu einer über­mä­ßi­gen Belas­tung von ensun führt, bei­spiels­wei­se den mas­sen­haf­ten Ver­sand von Mit­tei­lun­gen über Kon­takt­for­mu­la­re bei ensun.

28.3 Angrif­fe auf ensun, ins­be­son­de­re Ver­su­che zur Umge­hung oder Über­win­dung von Schutz- oder Sicher­heits­me­cha­nis­men von ensun, sind zu unter­las­sen. Glei­ches gilt für den Ver­such, in den Besitz frem­der Zugangs­da­ten zu gelan­gen, bei­spiels­wei­se mit­tels Brute-Force-Attacken.

29. Unzu­läs­si­ge Verhaltensweisen

29.1 Es ist dem Nut­zer unter­sagt, ensun zum Ver­sand von Ket­ten­brie­fen zu nutzen.

29.2 Der Nut­zer hat jeg­li­che Form von expli­zit oder impli­zit anzüg­li­cher oder sexu­ell gepräg­ter Kom­mu­ni­ka­ti­on zu unterlassen.

29.3 Im Rah­men der Nut­zung von ensun dür­fen kei­ne Scripts oder ver­gleich­ba­re Mecha­nis­men oder Soft­ware genutzt werden.

29.4 Es ist unter­sagt, Inhal­te von ensun außer­halb der Platt­form öffent­lich wie­der­zu­ge­ben oder zu ver­brei­ten, soweit dies nicht aus­drück­lich zuge­las­sen ist.

F. Ver­ant­wort­lich­keit und Haftung

30. Ver­ant­wort­lich­keit des Betreibers

30.1 Durch die Mög­lich­keit der Erstel­lung und Bear­bei­tung von Bei­trä­gen durch den Nut­zer han­delt es sich bei ensun um ein offe­nes Portal.

30.2 Alle Bei­trä­ge geben grund­sätz­lich die Mei­nung des jewei­li­gen Nut­zers als Autor wie­der; der Betrei­ber macht sich frem­de Inhal­te nicht zu eigen, son­dern distan­ziert sich von die­sen aus­drück­lich. Für frem­de Inhal­te über­nimmt der Betrei­ber kei­ner­lei Verantwortung.

30.3 Der Betrei­ber bemüht sich gemein­sam mit den Mode­ra­to­ren und Admi­nis­tra­to­ren, die Ein­hal­tung der Nut­zungs­be­din­gun­gen und der recht­li­chen Vor­ga­ben bei ensun zu kon­trol­lie­ren. Eine Kon­trol­le aller erstell­ten und geän­der­ten Bei­trä­ge ist dem Betrei­ber jedoch nicht zumut­bar, weder vor­ab noch nachträglich.

31. Vir­tu­el­les Haus­recht des Betreibers

31.1 Der Betrei­ber behält sich – auch zur Redu­zie­rung sei­nes Haf­tungs­ri­si­kos – das Recht vor, Bei­trä­ge ganz oder teil­wei­se zu ent­fer­nen und/oder Nut­zer jeder­zeit vor­über­ge­hend zu sper­ren oder ganz auszuschließen.

31.2 Nut­zer kön­nen ins­be­son­de­re aus­ge­schlos­sen wer­den, wenn Bei­trä­ge von ihnen gegen gel­ten­des Recht ver­sto­ßen oder die Vor­ga­ben der Nut­zungs­be­din­gun­gen nicht ein­ge­hal­ten wer­den. Einer vor­he­ri­gen Andro­hung des Aus­schlus­ses bedarf es nicht; der Aus­schluss muss nicht begrün­det werden.

31.3 Bei­trä­ge kön­nen ins­be­son­de­re ent­fernt wer­den, wenn sie the­ma­tisch nicht in das Pro­fil von ensun pas­sen, nach Ein­schät­zung der Mode­ra­to­ren oder Admi­nis­tra­to­ren nicht die erfor­der­li­che inhalt­li­che Qua­li­tät auf­wei­sen oder von einem Ver­stoß gegen das Wer­be­ver­bot aus­zu­ge­hen ist.

31.4 Ein Anspruch auf Auf­nah­me eines Nut­zers als regis­trier­ter Nut­zer besteht nicht; eben­so besteht kein Anspruch auf Ver­öf­fent­li­chung bestimm­ter Bei­trä­ge oder die Ein­räu­mung der Mög­lich­keit zur Ver­öf­fent­li­chung oder Bear­bei­tung von Bei­trä­gen. Der Betrei­ber kann eine Regis­trie­rung oder eine Ver­öf­fent­li­chung von Bei­trä­gen jeder­zeit und ohne Anga­ben von Grün­den ableh­nen oder nach­träg­lich rück­gän­gig machen.

32. Haf­tung

32.1 Der Betrei­ber haf­tet gegen­über dem Nut­zer nach den all­ge­mei­nen gesetz­li­chen Vor­schrif­ten, soweit sich aus den nach­fol­gen­den Rege­lun­gen nicht etwas ande­res ergibt.

32.2 Der Betrei­ber haf­tet unbe­schränkt für Vor­satz und gro­be Fahr­läs­sig­keit; im Übri­gen ist die Haf­tung nach Maß­ga­be der nach­fol­gen­den Rege­lun­gen beschränkt bzw. ausgeschlossen.

32.3 Die Haf­tung des Betrei­bers ist beschränkt auf ver­trags­ty­pi­sche, ver­nünf­ti­ger­wei­se vor­her­seh­ba­re Schä­den und Aufwendungen.

32.4 Für leich­te Fahr­läs­sig­keit haf­tet der Betrei­ber nur, sofern eine Pflicht ver­letzt wird, deren Ein­hal­tung für die Errei­chung des Ver­trags­zwe­ckes von beson­de­rer Bedeu­tung ist (Kar­di­nal­pflicht). In die­sem Fall fin­den die vor­ste­hen­den Haf­tungs­be­schrän­kun­gen Anwen­dung; ansons­ten ist die Haf­tung für leich­te Fahr­läs­sig­keit ins­ge­samt ausgeschlossen.

32.5 Die Haf­tung für mit­tel­ba­re Schä­den und Fol­ge­schä­den, ins­be­son­de­re für Schä­den bei Betriebs­un­ter­bre­chun­gen und für ent­gan­ge­nen Gewinn, ist ausgeschlossen.

32.6 Die Haf­tung ist wei­ter aus­ge­schlos­sen, wenn der Scha­den bei ord­nungs­ge­mä­ßer Daten­si­che­rung nicht ein­ge­tre­ten wäre. Im Übri­gen ist die Haf­tung bei Daten­ver­lust auf den typi­schen Wie­der­her­stel­lungs­auf­wand beschränkt, der bei regel­mä­ßi­ger und gefah­rent­spre­chen­der Anfer­ti­gung von Siche­rungs­ko­pien ein­ge­tre­ten wäre.

32.7 Die Haf­tungs­be­schrän­kun­gen fin­den kei­ne Anwen­dung bei Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers oder der Gesund­heit sowie bei Ansprü­chen aus dem Pro­dukt­haf­tungs­ge­setz. Unbe­rührt bleibt wei­ter die Haf­tung von Garan­tien, die von dem Betrei­ber über­nom­men wurden.

33. Ver­let­zung von Schutz­rech­ten Dritter

33.1 Der Nut­zer wird den Betrei­ber unver­züg­lich infor­mie­ren, wenn gegen ihn Ansprü­che wegen Ver­let­zung von Schutz­rech­ten in Zusam­men­hang mit der Nut­zung der Platt­form und/oder ein­zel­ner Modu­le gel­tend gemacht wer­den. In die­sem Fall wird der Betrei­ber den Nut­zer in Bezug auf die angeb­li­che Rechts­ver­let­zung auf eige­ne Kos­ten ver­tei­di­gen. Soweit dem Nut­zer gleich­wohl für die eige­ne Rechts­ver­tei­di­gung Kos­ten ent­stan­den sind, wer­den die­se erstat­tet, soweit sie erfor­der­lich und not­wen­dig waren.

33.2 Der Nut­zer wird dem Betrei­ber die not­wen­di­ge inhalt­li­che Unter­stüt­zung für eine effek­ti­ve Ver­tei­di­gung gewähren.

33.3 Stellt sich her­aus, dass ein Ver­hal­ten des Nut­zers für den Vor­wurf der Ver­let­zung von Schutz­rech­ten Drit­ter mit ursäch­lich war, ins­be­son­de­re der Nut­zer sich nicht an die Vor­ga­ben und Beschrän­kun­gen der Nut­zungs­be­din­gun­gen gehal­ten hat, wird der Nut­zer dem Betrei­ber alle hier­durch ent­stan­de­nen Schä­den und Rechts­ver­tei­di­gungs­kos­ten ersetzen.

34. Haf­tungs­frei­stel­lung

34.1 Der Nut­zer stellt den Betrei­ber auf ers­tes Anfor­dern von sämt­li­chen Ansprü­chen frei, die ande­re Nut­zer oder sons­ti­ge Drit­te gegen den Betrei­ber wegen einer Ver­let­zung ihrer Rech­te durch die vom Nut­zer bei ensun ein­ge­stell­ten Bei­trä­ge gel­tend machen. Der Betrei­ber kann ins­be­son­de­re nach sei­ner Wahl ver­lan­gen, dass der Nut­zer ihm auf eige­ne Kos­ten das Recht zur Nut­zung der Bei­trä­ge ver­schafft oder die Bei­trä­ge schutz­rechts­frei gestaltet.

34.2 Der Nut­zer über­nimmt alle dem Betrei­ber auf­grund einer Ver­let­zung von Rech­ten Drit­ter ent­ste­hen­den ange­mes­se­nen Kos­ten, ein­schließ­lich der Kos­ten der Rechts­ver­tei­di­gung, soweit sie sich in einem ange­mes­se­nen Umfang hal­ten. Wei­ter­ge­hen­de Ansprü­che des Betrei­bers gegen den Nut­zer blei­ben unberührt.

34.3 Der Nut­zer ist ver­pflich­tet, dem Betrei­ber für den Fall, dass gegen die­sen Ansprü­che ande­rer Nut­zer oder sons­ti­ger Drit­ter wegen einer Ver­let­zung ihrer Rech­te gel­tend gemacht wer­den, unver­züg­lich, wahr­heits­ge­mäß und voll­stän­dig sämt­li­che Infor­ma­tio­nen zur Ver­fü­gung zu stel­len, die für eine Prü­fung der Ansprü­che und die Ver­tei­di­gung hier­ge­gen erfor­der­lich sind.

35. Infor­ma­ti­ons­pflich­ten des Nutzers

35.1 Ent­deckt ein Nut­zer eine Rechts­ver­let­zung, so hat er den Betrei­ber ent­spre­chend zu infor­mie­ren, der die betref­fen­den Inhal­te im Zwei­fels­fall umge­hend ent­fer­nen wird. Die vom Nut­zer zur Ver­fü­gung gestell­te Infor­ma­ti­on soll den betrof­fe­nen Bei­trag und des­sen Autor mög­lichst genau bezeichnen.

35.2 Bei einem Ver­dacht auf eine mög­li­che Rechts­ver­let­zung oder einen Ver­stoß gegen die­se Nut­zungs­be­din­gun­gen kön­nen auch die Admi­nis­tra­to­ren und Mode­ra­to­ren infor­miert wer­den, die gege­be­nen­falls Rück­spra­che mit dem Betrei­ber hal­ten. Die Mel­dung an die Mode­ra­to­ren ist nicht als Inkennt­nis­set­zung des Betrei­bers anzu­se­hen, da nicht sicher­ge­stellt ist, dass die Mode­ra­to­ren die Infor­ma­ti­on stets unver­züg­lich an den Betrei­ber weitergeben.

G. Schluss­be­stim­mun­gen

36. Kün­di­gung

36.1 Die Kün­di­gung einer kos­ten­pflich­ti­gen Lizenz durch den Nut­zer bedarf der Schrift­form. Die Kün­di­gung muss spä­tes­tens 3 Mona­te vor Ablauf der Lizenz­auf­lauf­zeit bei dem Betrei­ber eingehen.

36.2 Der Betrei­ber kann das Nut­zungs­ver­hält­nis ordent­lich unter Beach­tung einer Kün­di­gungs­frist von zwei Wochen sowie außer­or­dent­lich ohne Ein­hal­tung einer Kün­di­gungs­frist kün­di­gen, letz­te­res jedoch nur bei Vor­lie­gen eines wich­ti­gen Grundes.

36.3 Ein wich­ti­ger Grund, der den Betrei­ber zu einer außer­or­dent­li­chen Kün­di­gung berech­tigt, liegt vor, wenn der Nut­zer wie­der­holt gegen sei­ne ver­trag­li­chen Pflich­ten ver­stößt und dem Betrei­ber unter Berück­sich­ti­gung der Kün­di­gungs­frist ein Fest­hal­ten an dem Nut­zungs­ver­hält­nis bis zum Ablauf der ordent­li­chen Kün­di­gungs­frist unzu­mut­bar ist.

36.4 Unter Beach­tung der vor­ste­hen­den Defi­ni­ti­on liegt ein wich­ti­ger Grund, der eine außer­or­dent­li­chen Kün­di­gung des Betrei­bers berech­tigt, ins­be­son­de­re bei einem wie­der­hol­ten oder schwer­wie­gen­den Ver­stoß gegen die Nut­zungs­be­din­gun­gen vor.

36.5 Für die Kün­di­gung genügt die Textform.

37. Fol­gen der Vertragsbeendigung

37.1 Mit dem Ende des Nut­zungs­ver­hält­nis­ses erlischt das Recht des Nut­zers zur Nut­zung von ensun. Der Betrei­ber ist berech­tigt, mit dem Ende des Nut­zungs­ver­hält­nis­ses den Zugang zu ensun für den Nut­zer ins­ge­samt zu sperren.

37.2 Die zuvor vom Nut­zer wäh­rend des Nut­zungs­ver­hält­nis­ses ein­ge­ge­be­nen Daten wer­den auch nach dem Ende des Nut­zungs­ver­hält­nis­ses zunächst 30 Tage wei­ter gespei­chert, solan­ge der Nut­zer einer wei­te­ren Daten­spei­che­rung nicht wider­spricht. Bei Vor­lie­gen eines Wider­spruchs löscht der Betrei­ber die gespei­cher­ten Daten sofort, andern­falls 30 Tage nach Ende des Nut­zungs­ver­hält­nis­ses. Beginnt der Nut­zer vor der Löschung der Daten ein neu­es Nut­zungs­ver­hält­nis, so kön­nen die zu die­sem Zeit­punkt noch gespei­cher­ten Daten wei­ter ver­wen­det werden.

37.3 Der Nut­zer kann die von ihm gespei­cher­ten Daten über ensun selbst abfra­gen, sich anzei­gen las­sen und gege­be­nen­falls archi­vie­ren. Ein dar­über hin­aus­ge­hen­der Daten­ex­port ist nicht vor­ge­se­hen. Der Betrei­ber ist nicht ver­pflich­tet, dem Nut­zer zum Ende des Nut­zungs­ver­hält­nis­ses die von ihm gespei­cher­ten Daten in einem bestimm­ten For­mat ein­heit­lich zur Ver­fü­gung zu stellen.

38. Streit­bei­le­gung; Rechts­wahl und Gerichtsstand

38.1 Tre­ten im Zusam­men­hang mit dem Nut­zungs­ver­hält­nis Mei­nungs­ver­schie­den­hei­ten zwi­schen den Par­tei­en auf, wer­den die Par­tei­en ange­mes­se­ne Anstren­gun­gen unter­neh­men, um eine außer­ge­richt­li­che Eini­gung zu erzielen.

38.2 Das Nut­zungs­ver­hält­nis sowie die wei­te­ren Ver­ein­ba­run­gen im Zusam­men­hang mit der Nut­zung von ensun unter­lie­gen dem Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land unter Aus­schluss des UN-Über­ein­kom­mens über den inter­na­tio­na­len Waren­ver­kehr (CISG).

38.3 Aus­schließ­li­cher Gerichts­stand und Erfül­lungs­ort sind, soweit gesetz­lich zuläs­sig, der Sitz des Betreibers.

39. Sal­va­to­ri­sche Klausel

39.1 Soll­ten ein­zel­ne Bestim­mun­gen des Nut­zungs­ver­tra­ges und/oder der Nut­zungs­be­din­gun­gen unwirk­sam oder undurch­führ­bar sein oder wer­den, so wird die Wirk­sam­keit der übri­gen Bestim­mun­gen hier­von nicht berührt. An die Stel­le der unwirk­sa­men oder undurch­führ­ba­ren Bestim­mung tritt eine Rege­lung, die dem Zweck der unwirk­sa­men oder undurch­führ­ba­ren Bestim­mung so nahe wie mög­lich kommt.

39.2 Glei­ches gilt für den Fall, dass die Par­tei­en nach­träg­lich fest­stel­len, dass sich die Bestim­mun­gen des Nut­zungs­ver­tra­ges und/oder der Nut­zungs­be­din­gun­gen als lücken­haft erweisen.

40. Ver­trags­schluss, Ände­run­gen und Ergänzungen

40.1 Das Nut­zungs­ver­hält­nis kommt, soweit nicht abwei­chend gere­gelt, mit Bestä­ti­gung der Nut­zungs­be­din­gun­gen durch den Nut­zer im Inter­net zustan­de. Der Betrei­ber erklärt im Rah­men der Inter­net­nut­zung, ab wann ensun genutzt wer­den kann.

40.2 Ände­run­gen oder Ergän­zun­gen der Nut­zungs­be­din­gun­gen bedür­fen zu ihrer Wirk­sam­keit grund­sätz­lich einer Ver­ein­ba­rung zwi­schen den Par­tei­en, die in Text­form zu erfol­gen hat. Das Text­form­erfor­der­nis gilt auch für den Ver­zicht auf die­ses Text­form­erfor­der­nis selbst. Sofern nicht abwei­chend gesetz­lich gere­gelt, ent­spricht E‑Mail der Text­form, nicht aber der Schriftform.

40.3 Der Betrei­ber ist berech­tigt, die Nut­zungs­be­din­gun­gen mit Wir­kung für die Zukunft ein­sei­tig zu ändern und/oder zu ergän­zen, soweit dies zur Wah­rung berech­tig­ter Inter­es­sen des Betrei­bers erfor­der­lich ist, ins­be­son­de­re bei Ein­füh­rung neu­er Funk­tio­nen bei ensun, und der Nut­zer hier­durch nicht unzu­mut­bar beein­träch­tigt wird. Der Nut­zer wird in die­sem Fall über die Ände­run­gen bzw. Ergän­zun­gen mit einer ange­mes­se­nen Ankün­di­gungs­frist infor­miert. Wider­spricht der Nut­zer der Gel­tung der neu­en Nut­zungs­be­din­gun­gen nicht inner­halb von zwei Wochen nach der Benach­rich­ti­gung (Wider­spruchs­frist), gel­ten die geän­der­ten Nut­zungs­be­din­gun­gen als vom Nut­zer ange­nom­men. Der Betrei­ber wird in sei­ner Benach­rich­ti­gung auf das Wider­spruchs­recht und die Bedeu­tung der Wider­spruchs­frist hin­wei­sen. Im Fal­le eines Wider­spruchs kann der Nut­zer die Nut­zung nach der bis­he­ri­gen Fas­sung der Nut­zungs­be­din­gun­gen fort­set­zen, der Betrei­ber ist aber zur Been­di­gung des Nut­zungs­ver­hält­nis­ses aus wich­ti­gem Grund berechtigt.

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